AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | The Photo Booth

1 Vertragsgegenstand

Das Kleinunternehmen (im folgenden “The Photo Booth” genannt) vermietet einen Photo Booth gegen Entgelt.

2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter (The Photo Booth) und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist.

Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

3 Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von The Photo Booth.

4 Mietdauer und Rückgabe

Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung der Fotobox beim Mieter. Die Abholung erfolgt in der Regel am Folgetag nach Vereinbarung.

Ist eine Abholung der Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw.entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.

5 Preise

Alle Preise sind Endpreise. Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.

Die Rechnung wird Ihnen vor Ihrem Event zugestellt und muss innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge beglichen werden.

Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Vermieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.

Die Preise enthalten die Miete des Geräts und die Anlieferung und Abholung sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket.

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Lieferkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

6 An & Abfahrt 

Wir berechnen für unsere Dienstleistung eine An & Abfahrt. 

Über die enthaltenen Kilometer je gebuchte Paket fallen für jeden weiterem Kilometer 0,50€ zusätzlich an. 

Unsere An & Abfahrt wir ab unserem Lager mit Standort in 66123 Saarbrücken berechnet. 

7 Stornierungen

Kündigt der Mieter den mit The Photo Booth geschlossenen Vertrag nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage) sofern das Widerrufsrecht Anwendung findet, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

– Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 10 %

– Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %

– Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %

– Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %

– Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe

8 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist dazu verpflichtet den Photo Booth pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen.

Der Mieter haftet für alle eventuellen Schäden die durch Ihn oder seine Gäste verursacht werden. 

9 Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:

1. Den Photo Booth aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen

2. Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf der Photo Booth abzustellen oder sie in die Photo Booth einzuführen.

10 Haftung

a) Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus liegt bei dem Mieter. Somit haftet The Photo Booth nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

b) Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotografien, wird nicht übernommen.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und überlassenem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Wird die Fotobox, Bestandteile hiervon oder

gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieterhaftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer.

Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

c) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen The Photo Booth sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.

d) The Photo Booth übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

11 Urheber- und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers einer Fotografie (des Bildmaterials). Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.

12 Datenschutz

Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

13 Abschließende Regelungen

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

2. Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von The Photo Booth berücksichtigt werden.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand Oktober 2025

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner